PC-Drucker dürfen nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Prozess der „Verwertungsgesellschaft Wort“ gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox am 23. Januar entschieden. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, will auch Drucker mit Abgaben belegen. „Diesem Versuch haben die Richter eine klare Absage erteilt“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die VG Wort könne noch in Revision gehen vor dem Bundesgerichtshof. (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 38/06)
Nach Plänen der VG Wort sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen.
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